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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Osmium Bau GmbH

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*Stand: 2023*

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1. Geltungsbereich

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Bereich des Tiefbaus zwischen der Osmium Bau GmbH mit Sitz in der Marburger Straße 192, 35396 Gießen, Deutschland (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

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1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Osmium Bau GmbH mit Sitz in der Marburger Straße 192, 35396 Gießen, Deutschland (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Das Vertragsverhältnis zwischen jeder Vertragspartei und der Osmium Bau GmbH gilt als Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich des Tiefbaus.

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1.3 Für jeden Dienstleister, der im Auftrag der Osmium Bau GmbH tätig wird, sowie für jeden Kauf, den wir bei einem Händler tätigen, gelten diese AGB.

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1.4 Für jedes Vertragsverhältnis zwischen der Osmium Bau GmbH und unseren Partnern gelten diese AGB als verbindliche Grundlage. Die klaren Richtlinien fördern eine transparente und effiziente Zusammenarbeit im Tiefbau sowie in anderen geschäftlichen Bereichen.

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1.5 Die Bestimmungen in Abschnitten 1.1 bis 1.4 bewirken, dass zu jeder Zeit der andere Vertragspartner in diesem Vertrag als "Auftragnehmer" bezeichnet wird und der Auftraggeber die Firma "Osmium Bau GmbH" darstellt.

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2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Auftraggebers sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Auftragnehmers dar.

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2.2 Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers UND durch Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags beider Parteien zustande. Konkludente Angebote werden ausdrücklich ausgeschlossen.

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3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise ab der Baustelle, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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4.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung im Zeitraum ab dem 10. Tag bis zum 30. Tag nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer einen Skontoabzug in Höhe von 3,5%.

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5. Vertragsdauer und -kündigung

5.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

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6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

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6.2 Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die auf leicht fahrlässigem Verhalten beruhen, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.

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7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Osmium Bau GmbH hinterlegt.

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8. Aufrechnung und Salvatorische Klausel

8.1 Der Auftragnehmer verzichtet auf das Recht zur Aufrechnung gegenüber eigenen Forderungen des Auftraggebers.

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8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.

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8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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9. Weitere Anforderungen an Subunternehmer

9.1 Alle Arbeitnehmer der Subunternehmer müssen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen.

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9.2 Jede Kollonne muss einen deutschsprachigen und schriftlichen Mitarbeiter aufweisen.

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9.3 Ein gepflegtes Auftreten sowie die Bereitstellung von nicht wechselnden Mitarbeitern ist seitens des Subunternehmers zu gewährleisten.

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9.4 Vor Aufnahme der Tätigkeit für den Auftragnehmer müssen von allen Mitarbeitern die erforderlichen Ausweise angefordert werden.

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10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Osmium Bau GmbH, außer es wurde schriftlich was anderes vereinbart.

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10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Gießen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

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10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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